Produkte zum Begriff Arbeitgeber:
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Praxiswissen Arbeitgeber|Selbständig und Arbeitgeber|Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe
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Der Arbeitgeberassistent|Arbeitgeber Set|Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung
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Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.
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Lexware Office Financial Office 2024
Lexware Financial Office Die Komplettlösung für Ihre Buchhaltung, Auftragsbearbeitung und Lohnabrechnung Mit diesem Alleskönner erledigen Sie Ihre gesamte Buchhaltung, schreiben Rechnungen, bearbeiten Aufträge, rechnen Löhne und Gehälter ab und behalten Ihre betrieblichen Finanzen perfekt im Blick. Denn hier stecken drei Programme in einem: Lexware buchhaltung, Lexware faktura+auftrag und Lexware lohn+gehalt. Die einfache kaufmännische Komplettlösung Zielgruppe: Diese umfassende Lösung richtet sich an Freiberufler und Kleinbetriebe. Der Startbildschirm ermöglicht den Zugriff auf die wichtigsten zentralen Funktionen und die drei Programm-Module Buchhaltung, Lohn+Gehalt und Fakturierung direkt über die Startseite. Alles perfekt im Blick Im Business Cockpit stehen Ihnen Auswertungen zu allen wichtigen Bereichen zur Verfügung, um Ihre betrieblichen Finanzen stets im Überblick zu behalten....
Preis: 614.95 € | Versand*: 0.00 € -
Lexware Office Financial Office Plus 2024
Lexware financial office | plus Lexware financial office | plus Die einfache kaufmännische Komplettlösung Zielgruppe: Freiberufler und Kleinbetriebe Mit diesem Alleskönner erledigen Sie Ihre gesamte Buchhaltung, schreiben Rechnungen, bearbeiten Aufträge, rechnen Löhne und Gehälter ab und behalten Ihre betrieblichen Finanzen perfekt im Blick. Denn hier stecken drei Programme in einem: Lexware buchhaltung, Lexware faktura+auftrag und Lexware lohn+gehalt. Der Startbildschirm Zugriff auf die wichtigsten zentralen Funktionen und die drei Programm-Module Buchhaltung, Lohn+Gehalt und Fakturierung direkt über die Startseite. Alles perfekt im Blick Im Business Cockpit stehen Ihnen zu allen wichtigen Bereichen Auswertungen zur Verfügung. Unser Versprechen Sie erhalten alle Updates kostenlos Sie arbeiten mit einer topaktuellen Software Sie berücksichtigen alle aktuellen Gesetze Lexware fa...
Preis: 859.95 € | Versand*: 0.00 € -
Home Office Bürostuhl OFFICE R8 Stoff/Netzstoff mit abklappbaren Armlehnen hjh OFFICE
Der OFFICE R8 ist ein professioneller Bürostuhl zum günstigen Preis. So stellt sich z.B. die Synchronmechanik automatisch auf das Körpergewicht des Nutzers ein. Das unterstützt Sie beim Sitzen und fördert so die richtige Haltung. Durch das feine Netzgewebe
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Schreibtisch-Organizer »Compact Office« schwarz, Maped Office
Schreibtisch-Organizer »Compact Office«, Anzahl der Fächer: 6 Stück, Farbe: schwarz/blau, Material: Kunststoff, Besonderheiten: 3 Kammern für Kleinteile, 1 Notizblockablage, 1 Briefständer, 1 Stifteköcher, rutschfeste Unterseite, rutschfest: Ja, Lieferumfang: Organizer, Ordnen/Schreibtischzubehör/Schreibtisch-Organizer
Preis: 6.53 € | Versand*: 9.50 € -
Lexware Office Financial Office Plus Handwerk 2024
Softwarelösung für Handwerksbetriebe Softwarelösung für Handwerksbetriebe Überblick Diese Software unterstützt kleinere Handwerksbetriebe bei der gesamten Büroarbeit. Sie vereint alle Aufgaben der Buchhaltung, Auftragsbearbeitung und Lohn- und Gehaltsabrechnung in einer benutzerfreundlichen Anwendung. Darüber hinaus bietet sie spezielle Anwendungen für das Bau-, Ausbau-, Elektro- und Metallgewerbe. Zielgruppe Die Software richtet sich gezielt an kleine Handwerksbetriebe und bietet eine kaufmännische Komplettlösung, die maximale Leistung und Effizienz verspricht. Maximale Klarheit Die Startseite der Software bietet klare Strukturen und ausreichend Platz, um alle Kernfunktionen auf einen Blick darzustellen. Dies ermöglicht konzentriertes Arbeiten. Maximale Effizienz Alle Aufgaben in der Software lassen sich schnell erledigen. Wichtige Informationen und Unterstützung stehen stets an zent...
Preis: 859.95 € | Versand*: 0.00 € -
Office Tec
Dieser Bürostuhl bietet besten Sitzkomfort dank extra hoher ergonomischer Rückenlehne und 4-fach einstellbarer Sitztiefenverstellung. Er ist geeignet für den täglichen Dauer-Einsatz im gewerblichen Bereich, aber auch für Privatnutzer, die wert auf Komfort und Eleganz legen. Dabei ist der Stuhl auch für groÃe Menschen bis 2,05 Meter geeignet. Stufenlose Sitzhöhenverstellung mit Toplift Extra hohe, konturgeformte Rückenlehne Hochwertiger Stoffbezug Sitztiefe in vier Stufen einstellbar In 5 Positionen arretierbare, sehr hochwertige Synchronmechanik Höhenverstellbare Armlehnen mit Softpad-Auflagen Designer - Fusskreuz aus poliertem Aluminium Ausgestattet mit lastabhängig gebremsten Sicherheitsdoppelrollen für Teppichböden. Für Hartböden, wie zum Beispiel Parkett, Laminat oder Fliesenboden benötigen Sie spezielle Hartbodenrollen, die Sie bei uns als Zubehör erhalten.
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Office Marshal Whiteboard Office Marshal Profi Lackierte Oberfläche
Whiteboard „Office Marshal Profi“ – speziallackiert Ein Whiteboard, das nicht nur seinen Zweck erfüllt, sondern auch stilvoll und funktional Ihren Arbeitsplatz bereichert – das ist unser Bestseller, das beschreibbare und magnethaftende Whiteboard. Dieses
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Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitgeber:
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Kann Arbeitgeber Home Office anordnen?
Kann Arbeitgeber Home Office anordnen? Ja, grundsätzlich ist es dem Arbeitgeber erlaubt, Home Office anzuordnen, sofern dies im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt ist. Allerdings muss der Arbeitgeber dabei auch die gesetzlichen Vorgaben zum Arbeitsschutz und zur Arbeitszeitregelung beachten. Zudem sollte eine klare Kommunikation und Absprache mit den Mitarbeitern erfolgen, um die Arbeitsbedingungen im Home Office transparent zu gestalten. Letztendlich ist es wichtig, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer die Vereinbarungen zum Home Office einhalten und gemeinsam nach Lösungen suchen, um eine gute Arbeitsumgebung zu schaffen.
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Kann Arbeitgeber Home Office verlangen?
Kann Arbeitgeber Home Office verlangen? Ja, grundsätzlich kann ein Arbeitgeber Home Office anordnen, wenn dies im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt ist. Allerdings müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden, wie beispielsweise die Einhaltung der Arbeitszeitregelungen und des Arbeitsschutzes. Zudem sollte eine klare Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Modalitäten des Home Office stattfinden. Letztendlich ist es wichtig, dass beide Seiten sich über die Bedingungen und Erwartungen im Home Office einig sind.
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Kann der Arbeitgeber Home Office ablehnen?
Kann der Arbeitgeber Home Office ablehnen? Ja, grundsätzlich kann der Arbeitgeber Home Office ablehnen, sofern es keine vertraglichen Vereinbarungen oder gesetzlichen Regelungen gibt, die das Arbeiten von zu Hause aus vorsehen. In vielen Fällen liegt es im Ermessen des Arbeitgebers, ob Home Office ermöglicht wird oder nicht. Es ist jedoch ratsam, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam über die Möglichkeit des Home Office sprechen und gegebenenfalls eine Vereinbarung treffen. Letztendlich sollte die Entscheidung im besten Interesse beider Parteien getroffen werden.
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Kann der Arbeitgeber Home Office anordnen?
Kann der Arbeitgeber Home Office anordnen? Ja, grundsätzlich kann der Arbeitgeber Home Office anordnen, wenn es im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt ist. Auch in Ausnahmesituationen wie der aktuellen COVID-19-Pandemie kann der Arbeitgeber Home Office anordnen, um die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen. Es ist wichtig, dass die Anordnung rechtlich einwandfrei ist und die Arbeitsbedingungen im Home Office klar geregelt sind. Mitarbeiter haben zudem das Recht, bei Bedenken oder Problemen mit der Anordnung von Home Office mit dem Arbeitgeber in Kontakt zu treten.
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Kann der Arbeitgeber Home Office verlangen?
Kann der Arbeitgeber Home Office verlangen? Ja, grundsätzlich kann der Arbeitgeber Home Office anordnen, wenn dies im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgehalten ist. Zudem kann der Arbeitgeber Home Office anordnen, wenn es aus betrieblichen Gründen notwendig ist, beispielsweise bei einer Pandemie oder anderen außergewöhnlichen Umständen. Es ist jedoch wichtig, dass der Arbeitgeber die gesetzlichen Vorgaben zum Arbeitsschutz und zur Arbeitszeitregelung einhält und die Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer schriftlich festhält. Letztendlich sollte die Entscheidung für Home Office immer im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getroffen werden.
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Ist Home Office für den Arbeitgeber viel günstiger?
Home Office kann für den Arbeitgeber kostengünstiger sein, da er möglicherweise weniger Bürofläche und Ausstattung benötigt. Es können auch Einsparungen bei Nebenkosten wie Strom und Wasser entstehen. Allerdings können auch zusätzliche Kosten für die Bereitstellung von Technologie und die Unterstützung der Mitarbeiter im Home Office entstehen.
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Was muss der Arbeitgeber bei Home Office beachten?
Was muss der Arbeitgeber bei Home Office beachten? Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die Arbeitsbedingungen zu Hause den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, wie etwa ergonomische Arbeitsplätze und ausreichenden Datenschutz. Zudem muss er klare Regelungen zur Arbeitszeit, Erreichbarkeit und Datenschutz im Home Office festlegen. Auch die Einbindung der Mitarbeiter in Entscheidungsprozesse und regelmäßige Kommunikation sind wichtig, um die Motivation und Produktivität der Mitarbeiter aufrechtzuerhalten. Schließlich sollte der Arbeitgeber auch darauf achten, dass die Work-Life-Balance der Mitarbeiter im Home Office gewahrt bleibt.
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Was muss der Arbeitgeber für Home Office zur Verfügung stellen?
Was muss der Arbeitgeber für Home Office zur Verfügung stellen? Der Arbeitgeber muss die notwendige technische Ausstattung wie Laptop, Bildschirm, Tastatur und Maus bereitstellen. Zudem sollte er für eine sichere Internetverbindung sorgen und eventuell auch Softwarelizenzen zur Verfügung stellen. Darüber hinaus ist der Arbeitgeber verpflichtet, die ergonomischen Bedingungen am Arbeitsplatz zu gewährleisten, zum Beispiel durch einen ergonomischen Stuhl oder höhenverstellbaren Schreibtisch. Auch Arbeitsmaterialien wie Drucker, Papier und Stifte sollten vom Arbeitgeber gestellt werden.
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Behält der Arbeitgeber bei Kündigung im Home Office noch 500?
Die Frage ist nicht ganz klar, aber wenn du meinst, ob der Arbeitgeber bei einer Kündigung im Home Office eine bestimmte Summe behalten kann, dann hängt das von den individuellen Umständen und den geltenden Arbeitsgesetzen ab. In einigen Fällen können Arbeitgeber bestimmte Beträge einbehalten, zum Beispiel für offene Schulden oder Schadensersatzansprüche. Es ist jedoch wichtig, die genauen Bedingungen des Arbeitsvertrags und die geltenden Gesetze zu prüfen, um eine genaue Antwort zu erhalten.
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Was ist der Umsatz eines Vereins?
Der Umsatz eines Vereins bezieht sich auf die Gesamteinnahmen, die der Verein durch seine Aktivitäten erzielt. Dazu gehören Mitgliedsbeiträge, Spenden, Sponsorengelder, Einnahmen aus Veranstaltungen und möglicherweise auch Einnahmen aus dem Verkauf von Merchandising-Produkten. Der Umsatz ist wichtig, um die finanzielle Gesundheit des Vereins zu gewährleisten und die laufenden Kosten zu decken. Ein hoher Umsatz kann es einem Verein ermöglichen, in die Infrastruktur zu investieren, neue Programme anzubieten und seine Mitglieder besser zu unterstützen. Es ist wichtig, dass ein Verein seinen Umsatz sorgfältig überwacht und plant, um langfristig erfolgreich zu sein.
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Was ist der zweckbetrieb eines Vereins?
Der Zweckbetrieb eines Vereins bezieht sich auf wirtschaftliche Tätigkeiten, die der Verwirklichung des steuerbegünstigten Vereinszwecks dienen. Diese Tätigkeiten müssen eng mit dem gemeinnützigen Zweck des Vereins verbunden sein und dürfen nicht den Hauptzweck des Vereins ausmachen. Beispiele für Zweckbetriebe können beispielsweise der Betrieb eines Vereinslokals oder eines Vereinsshops sein. Der erwirtschaftete Gewinn aus dem Zweckbetrieb muss wieder dem gemeinnützigen Vereinszweck zugutekommen. Es gelten bestimmte steuerliche Regelungen und Vorschriften für Zweckbetriebe, um die Gemeinnützigkeit des Vereins nicht zu gefährden.
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Was ist die Satzung eines Vereins?
Die Satzung eines Vereins ist ein schriftliches Dokument, das die grundlegenden Regeln und Strukturen des Vereins festlegt. Sie enthält Informationen über den Zweck des Vereins, die Mitgliedschaftsbedingungen, die Organisationsstruktur, die Entscheidungsprozesse und die Finanzierung. Die Satzung dient als Leitfaden für das Vereinsleben und legt die rechtlichen Rahmenbedingungen fest, nach denen der Verein handeln muss. Sie ist ein wichtiges Instrument, um die Rechte und Pflichten der Mitglieder sowie die Ziele und Werte des Vereins zu definieren. In der Satzung werden auch die Verfahren zur Änderung der Satzung und zur Auflösung des Vereins festgelegt.
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